Zur Klarstellung möchte ich erläutern, wie die anwaltliche Arbeit abläuft.
Im Oktober 2021 nahmen die Systeme „Elektronisches Gericht“ und „Elektronisches Benutzerkonto“ sowie das Videokonferenzsystem offiziell den Betrieb auf. Letzteres ermöglicht Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz und hat einen großen Teil der Probleme der gerichtlichen Arbeit während des Kriegsrechts gelöst.
Das „Elektronische Gericht“ ermöglicht den elektronischen Austausch von Verfahrensdokumenten zwischen Gerichten und anderen Einrichtungen der Justiz, zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten sowie zwischen den Beteiligten selbst. Dadurch wird die Kommunikation des Gerichts mit den Parteien schnell und komfortabel.
Die Anwältin arbeitet also ganz normal. Im Grunde hat sich nichts geändert. Das Verfahren bleibt gleich; verändert haben sich der Informationsaustausch und die Teilnahme an Verhandlungen. In der Ukraine ist es heute möglich, Gerichtsverfahren mithilfe moderner Technik und mit geringem Zeitaufwand durchzuführen.