Ihre Schritte:
- 1. Einen Vertretungsvertrag mit einem Anwalt abschließen.
- 2. Unterlagen bereitstellen: eigene Passdaten, soweit vorhanden die Passdaten des Ehepartners, eine Kopie der Heiratsurkunde und Kopien der Geburtsurkunden der Kinder. Fehlt die Heiratsurkunde, darf der Anwalt eine erneute Ausstellung beantragen.
Der Anwalt:
- 1. Reicht die Klage ein, bezahlt die Gerichtsgebühr und erhält den Beschluss über die Verfahrenseröffnung.
- 2. Vertritt Ihre Interessen vor Gericht und nimmt an den Verhandlungen teil.
- 3. Reicht bei Bedarf weitere Erklärungen und Dokumente ein.
- 4. Beschafft das Urteil mit Rechtskraftvermerk.
- 5. Organisiert die Apostillierung des Urteils. Eine Apostille bestätigt durch einen entsprechenden Vermerk die Rechtsgültigkeit eines Dokuments für die Verwendung im Ausland.
- 6. Beschafft einen Auszug aus dem staatlichen Personenstandsregister über Ihren Familienstand. Auch dieser Auszug wird apostilliert.
- 7. Sendet Ihnen die Dokumente zu.
Die Beschaffung des Urteils und des Registerauszugs mit Apostillen dauert ungefähr vier bis acht Monate.
Wichtig: Ohne Apostille gelten die Dokumente als ungültig. Die Übersetzung sollte nach der Apostillierung durch einen beeidigten Übersetzer in Deutschland erfolgen.