Noch eine Geschichte über eine Ukrainerin, die in Tiflis einen „heißblütigen“ Georgier heiratete

Besonders hilfreich ist dies für Frauen, die sehr verliebt sind und denen es gerade gleichgültig ist, ob sie in Dänemark, Belgien oder Deutschland heiraten. Denn darüber, wo und wie eine mögliche Scheidung ablaufen würde, denken sie nicht nach. Man könne sich ja auch in Deutschland scheiden lassen, sagen angeblich rechtskundige Frauen, und so weiter …

Die Situation

Der Mann ist Georgier. Die Ehe wurde in Tiflis geschlossen. Er befindet sich auf einem anderen Kontinent, weder in Europa noch in Georgien. Die Frau lebt vorübergehend in Deutschland.

Fragen

Wo und wie muss die Ehe geschieden werden? Die Frau hat weder den Wunsch noch das Geld oder die Zeit, nach Georgien zu reisen.

Die Antwort

Nach dem ukrainischen Gesetz über das internationale Privatrecht richten sich die Rechtsfolgen der Ehe nach dem gemeinsamen Personalstatut der Ehegatten, also dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide besitzen. Fehlt dieses, gilt das Recht ihres letzten gemeinsamen Wohnsitzstaates, sofern mindestens einer dort weiterhin seinen Wohnsitz hat. Haben Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeiten beispielsweise gemeinsam in der Ukraine gelebt und lebt zum Zeitpunkt der Scheidung mindestens einer weiterhin dort, erfolgt die Scheidung nach ukrainischem Recht. Liegt eine solche Situation nicht vor, richten sich die Rechtsfolgen der Ehe nach dem Recht, zu dem beide auf andere Weise die engste Verbindung haben.