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Wiederbeschaffung von Dokumenten aus vorübergehend besetzten Gebieten und der Russischen Föderation

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Eine Frau ruft an.

Sie stammt aus Mariupol und hat kürzlich erfahren, dass ihr Vater gestorben ist. Er hinterließ ein Haus und Fahrzeuge. Sie weiß nicht, wie sie die Erbschaft antreten soll.
Als Nachweis für den Tod ihres Vaters besitzt sie nur ein Foto vom Friedhof, das Nachbarn aufgenommen haben.

  1. Der Tod muss nach ukrainischem Recht registriert und eine entsprechende Urkunde beschafft werden.
  2. Die Tatsache des Todes muss gerichtlich festgestellt werden.
  3. Dem Gericht sind Nachweise vorzulegen, etwa Zeugenaussagen, eine ärztliche Todesbescheinigung, Fotos oder Videos der Grabstätte und andere Beweismittel. Am aussagekräftigsten ist natürlich eine Sterbeurkunde aus dem besetzten Gebiet. Sie wird von der Ukraine nicht anerkannt, kann aber als Beweismittel zur Feststellung der Tatsache dienen.
  4. Zunächst muss beim Standesamt die Registrierung des Todes beantragt werden. Das Standesamt erteilt eine schriftliche Ablehnung mit Begründung. Diese wird im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet.

Nach der gerichtlichen Feststellung des Todes erhalten die Antragsteller eine Abschrift der Entscheidung. Sie bildet die Grundlage für die staatliche Registrierung des Todes. Die Sterbeurkunde wird bei der Vorsprache beim Standesamt ausgestellt und ausgehändigt. Anschließend muss die Eröffnung des Nachlassverfahrens beantragt werden.

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