– „Ich komme aus Mariupol und lebe jetzt in Lwiw. Meine Wohnung wurde zerstört.“
– „Mein Haus steht in Bachmut.“
– „Unser Haus wurde vollständig zerstört. Wir kommen aus Jahidne.“
– „Die Polizei weigert sich, eine Strafanzeige aufzunehmen. Charkiw.“
– „Die Feuerwehr stellt keinerlei Unterlagen über den Brand aus.“
– „Mein Eigentum ist im Register der dinglichen Rechte eingetragen, aber Diia blockiert die weiteren Schritte.“
– „Meine Wohnung war vor dem Krieg 50.000 Dollar wert, jetzt wird mir eine Entschädigung von 20.000 Dollar angeboten.“
Täglich erhalte ich zahlreiche solche Fragen.
Ihre Handlungsmöglichkeiten:
1. Nach dem Gesetz hat jeder Staatsangehörige, dessen Eigentum zerstört oder beschädigt wurde, Anspruch auf Entschädigung!
2. Jeder Eigentümer einer beschädigten oder zerstörten Immobilie kann selbst einen technischen Untersuchungsbericht beauftragen, auch aus der Ferne. Er muss nicht auf eine Kommission warten, die sein Objekt über längere Zeit nicht aufsuchen kann. Besichtigungen und Untersuchungen werden heute auch anhand von Fernerkundungsdaten durchgeführt, um die Zerstörung festzustellen und eine Entschädigung zu ermöglichen.
3. Der Eigentümer darf seine Immobilie zum Marktwert bewerten lassen und muss sich nicht auf regionale pauschale Kostenkennzahlen beschränken.
4. Der Immobilieneigentümer kann sich an die Kommission wenden und außerdem eine Zahlungsklage beim Gericht einreichen.