Sie hatte vor dem Krieg in der Ukraine einen deutschen Staatsangehörigen mit russischen Wurzeln geheiratet. Bis zum Krieg lebte sie zwischen der Ukraine und Deutschland. Seine „Tugenden“ hatte ihr Partner sorgfältig verborgen. Als der Krieg begann, wollte der Mann – der seit über 20 Jahren in Deutschland lebte und nie eine feste Arbeit gehabt hatte – zusätzliche Sozialleistungen für die Kinder beziehen, weil ihre Mutter Ukrainerin war. Er erhielt sie nicht. Das Familienleben scheiterte nicht nur, sondern war auch von häuslicher Gewalt geprägt. Schließlich musste sie erst vor dem Krieg und dann hier vor einem weiteren Tyrannen fliehen.
Später erfuhr sie, dass ihr Mann während der weiterhin bestehenden Ehe in Deutschland eine andere Frau geheiratet hatte, eine lettische Staatsangehörige.
Auf Empfehlung einer Freundin wandte sie sich an einen deutschen Anwalt. Das Scheidungsverfahren begann vor zwei Jahren. Der Mann behauptet, er sei nie verheiratet gewesen und sie habe alles erfunden, und so weiter. Bis heute ist die Ukrainerin offiziell verheiratet. Seit zwei Jahren läuft das Verfahren; noch immer werden Dokumente gesammelt. Das wäre eine alltägliche Geschichte, gäbe es nicht ein ABER:
„Eine deutsche Gerichtsentscheidung gilt bis zu ihrer Anerkennung durch ein ukrainisches Gericht nur in Deutschland. Ein deutsches Scheidungsurteil über eine in der Ukraine geschlossene Ehe bedeutet daher nicht, dass Ihre Ehe im gesetzlich vorgesehenen Verfahren geschieden wurde.“ Dies ist eine offizielle Auskunft, die auch auf der Website eines Konsulats veröffentlicht ist.
Selbst mit einem deutschen Urteil ist die Ehe demnach nicht geschieden, und daraus ergeben sich weitere Folgen. Das rechtliche Verhalten des Mannes kommentiere ich gar nicht erst.
Aber es gibt immer einen Ausweg – auch aus einer solchen Situation.