Eine Mandantin wandte sich an mich, weil sie in Deutschland erneut heiraten wollte. Ihre erste Ehe hatte sie in der Ukraine geschlossen und in Deutschland scheiden lassen.
Das Standesamt nahm die Unterlagen für die neue Ehe zunächst an. Später verlangte es jedoch, die deutsche Scheidungsentscheidung in der Ukraine anerkennen zu lassen.
Der Grund: Zwischen der Ukraine und Deutschland besteht kein internationales Abkommen über die automatische Anerkennung solcher Entscheidungen. Daher kommt das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zur Anwendung.
Dafür wandten wir uns an ein ukrainisches Gericht und reichten ein:
- eine Abschrift der deutschen Gerichtsentscheidung;
- einen Nachweis ihrer Rechtskraft;
- beglaubigte Übersetzungen der Unterlagen ins Ukrainische.
Das Ergebnis: Wir erhielten einen Beschluss des ukrainischen Gerichts über die Anerkennung der deutschen Scheidungsentscheidung.
Anschließend müssen die entsprechenden Angaben beim ukrainischen Standesamt eingetragen, ein Registerauszug beschafft und bei Bedarf eine Apostille für die Verwendung in Deutschland eingeholt werden.
