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Erbrecht

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Wie Sie eine Erbschaft annehmen, wenn Sie in Deutschland leben und der Erblasser in der Ukraine gestorben ist

Das ist eine der häufigsten Situationen.
Eine Person lebt in Deutschland, der Nachlass befindet sich in der Ukraine.
Die erste Frage lautet: Muss ich in die Ukraine reisen?
In den meisten Fällen nicht. Sie müssen jedoch rechtzeitig und richtig handeln.

Schritt 1: Die Frist beachten

In der Ukraine muss eine Erbschaft innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers angenommen werden.
Versäumen Sie diese Frist, muss sie gerichtlich wiederhergestellt werden. Das ist aufwendiger und dauert länger.

Schritt 2: Eine Erklärung über die Annahme der Erbschaft einreichen

Die Erklärung wird bei einem Notar in der Ukraine eingereicht:
• am letzten registrierten Wohnsitz des Verstorbenen;
• oder am Ort der Immobilie.
Wenn Sie in Deutschland sind, haben Sie zwei Möglichkeiten:
✔ über das ukrainische Konsulat
✔ über einen bevollmächtigten Vertreter in der Ukraine
Ihre persönliche Anwesenheit in der Ukraine ist nicht erforderlich.

Schritt 3: Eine Vollmacht errichten

Damit jemand in der Ukraine für Sie handeln kann, benötigen Sie eine Vollmacht:
• mit einer klaren Auflistung der Befugnisse;
• errichtet beim ukrainischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar, dann mit Apostille und Übersetzung.
Der Vertreter kann:
• die Erklärung beim Notar einreichen;
• Unterlagen beschaffen;
• die Erbrechtsbescheinigung entgegennehmen.

Schritt 4: Unterlagen vorbereiten

In der Regel werden benötigt:
• die Sterbeurkunde;
• Nachweise über die Verwandtschaft;
• die Passdaten des Erben;
• Unterlagen zum Vermögen, soweit vorhanden.
Fehler in Urkunden oder alte Einträge werden in einem gesonderten Verfahren geklärt, das parallel zur Nachlasssache laufen kann.

Schritt 5: Die Erbrechtsbescheinigung erhalten

Nach Ablauf der Frist und Prüfung der Unterlagen stellt der Notar die Erbrechtsbescheinigung aus.
Auch diese kann beschafft werden:
• über einen Vertreter;
• ohne Ihre Reise in die Ukraine.

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Wie Sie eine Erbschaft annehmen, wenn Sie in Deutschland leben und der Erblasser in der Ukraine gestorben ist

Wichtige Hinweise

• Ein Wohnsitz im Ausland nimmt Ihnen nicht das Erbrecht;
• entscheidend ist die Einhaltung der sechsmonatigen Frist;
• eine Vollmacht ermöglicht die Erledigung der meisten Angelegenheiten;
• Nachlassverfahren scheitern häufig an den Dokumenten und nicht am Gesetz.

Eine Frau ruft an. Sie stammt aus Mariupol und hat kürzlich erfahren, dass ihr Vater gestorben ist. Er hinterließ ein Haus und Fahrzeuge. Sie weiß nicht, wie sie die Erbschaft antreten soll. Als Nachweis für seinen Tod besitzt sie nur ein von Nachbarn aufgenommenes Foto vom Friedhof.
• Der Tod muss nach ukrainischem Recht registriert und eine entsprechende Urkunde beschafft werden.
• Die Tatsache des Todes muss gerichtlich festgestellt werden.
• Dem Gericht sind Nachweise vorzulegen, etwa Zeugenaussagen, eine ärztliche Todesbescheinigung, Fotos oder Videos der Grabstätte und andere Beweismittel. Am aussagekräftigsten ist eine Sterbeurkunde aus dem besetzten Gebiet. Die Ukraine erkennt sie nicht an, sie kann jedoch als Beweismittel zur Feststellung der Tatsache dienen.
• Beim Standesamt muss die Registrierung des Todes beantragt werden. Es erteilt eine schriftliche Ablehnung mit Begründung, die im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet wird.

Nach der gerichtlichen Feststellung des Todes erhalten die Antragsteller eine Abschrift der Entscheidung als Grundlage für die staatliche Registrierung. Die Sterbeurkunde wird bei der Vorsprache beim Standesamt ausgestellt und ausgehändigt.
Nach Erhalt der Urkunde muss die Eröffnung des Nachlassverfahrens beantragt werden.

Erbrecht

Frage: Kann ein deutsches Standesamt oder eine ukrainische Personenstandsbehörde eine Geburtsurkunde für einen ukrainischen Staatsangehörigen ausstellen, der in der DDR (Deutsche Demokratische Republik) geboren wurde? 

Ein Mandant, der 1986 in Potsdam geboren wurde und dessen gesamte Familie ukrainisch ist, fragte uns, wo und wie er eine Zweitausfertigung seiner Geburtsurkunde mit Apostille erhalten kann.
Ein Blick in die Geschichte: Die DDR bestand 41 Jahre und war in 14 Bezirke gegliedert: Halle, Gera, Dresden, Suhl, Karl-Marx-Stadt, Cottbus, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Potsdam, Rostock, Frankfurt (Oder), Schwerin und Erfurt sowie die Stadt Berlin. Daher begegnen uns häufig Geburtsurkunden mit Geburtsorten in diesen Bezirken, ausgestellt von den Personenstandsstellen bei den Militärkommandanturen der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland.
Auf dem Gebiet der DDR galten die Gesetze der UdSSR. Nach dem Abzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland wurden deshalb sämtliche Personenstandsdaten an die Archive der Personenstandsbehörden des Besatzerstaates Russische Föderation übergeben.
Leider können ukrainische Personenstandsbehörden keine Geburtsurkunde nach ukrainischem Muster ausstellen.

 

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